Jede Privatperson ist bei einem Umzug verpflichtet, diesen innert 14 Tagen sowohl bei der Wegzugs- als auch bei der Zuzugsgemeinde zu melden. Neu haben die Einwohner/innen die Möglichkeit, durch eUmzugCH, Umzugsmeldungen bei den Gemeinden elektronisch zu melden und mit einem Schritt zu erledigen.

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